Verwendung von Chemikalien und Materialien

Bei GlobalFoundries (GF) verfolgen wir einen proaktiven Ansatz, um die am wenigsten gefährlichen Chemikalien zu verwenden, die unsere Anforderungen erfüllen und gleichzeitig unseren technischen und wirtschaftlichen Machbarkeitsanforderungen entsprechen. GF prüft alle neuen Chemikalien vor ihrer Einführung an unseren Standorten gründlich und stellt sicher, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren für die Materialhandhabung vorhanden sind. Diese Prüfung wird von Fachleuten aus unserem Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsteam durchgeführt. Darüber hinaus müssen alle neu eingeführten Chemikalien gemäss der GF-Spezifikation für das Management von verbotenen, eingeschränkten und deklarationspflichtigen Materialien (FE-0033) genehmigt werden, die sowohl behördliche als auch kundenspezifische Anforderungen enthält. Alle Produkte von GF müssen auch die Anforderungen der FE-0033-Spezifikation für verbotene, eingeschränkte und deklarationspflichtige Stoffe erfüllen.

FE-0033 wird auch an GF-Lieferanten weitergegeben, wie z. B.:

  1. Alle kontrollierten Materialien, die an GF geliefert werden (zur Verwendung in Forschung, Entwicklung und Produktion); 
  2. Alle Verpackungsmaterialien, die GF für den Versand von GF Produkten an einen Kunden (oder einen vom Kunden benannten Dritten) zur Verfügung gestellt werden; 
  3. Alle Chemikalien, die im Betrieb der Einrichtungen verwendet werden;
  4. Alle direkten Materialien und Verpackungsmaterialien, die an schlüsselfertige Unterlieferanten von GF und an Lieferanten von Wafern foundry zur Herstellung von Produkten für GF geliefert werden.

Zu den geltenden Vorschriften gehören die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie), ihre Schwesterrichtlinien in anderen Ländern, wie z. B. die chinesische RoHS-Richtlinie, und andere Gesetze, die in Produkten enthaltene Stoffe (auch "Erzeugnisse" genannt) regeln, sowie die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) über das Vorhandensein bestimmter besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC). GF verfügt über Programme zum analytischen Nachweis der Produktkonformität (z. B. RoHS und halogenfreie Anforderungen). Diese Berichte und andere Unterlagen zur Produktkonformität stellen wir unseren Kunden auf unserem Datenportal GlobalFoundryView zur Verfügung.

Unsere globalen EHS-Richtlinien und -Standards bilden die Grundlage für die Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsprogramme an allen Produktionsstandorten. Die globalen EHS-Standards bieten einen einheitlichen Satz von Verfahrens- und Leistungsanforderungen, die weltweit im gesamten Unternehmen gelten. Sie decken ein breites Spektrum an Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsthemen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vermeidung von Verletzungen und Krankheiten, Chemikaliensicherheit und -management, Produktkonformität, Ressourcenschonung und Vermeidung von Umweltverschmutzung, Abfallmanagement und Anforderungen an industrielle Hygieneüberwachungsprogramme.

GF konzentriert sich auf die Vermeidung von Umweltverschmutzung und die Schonung von Ressourcen, um den Einsatz von Chemikalien zu reduzieren und die Entstehung von Abfall zu vermeiden. Wir wenden die folgende Hierarchie zur Vermeidung von Umweltverschmutzung an, um die Vermeidung von Umweltverschmutzung und den Schutz von Ressourcen zu fördern: 

  • Quelle Reduktion 
  • Wiederverwendung / Rückgewinnung 
  • Recyceln 
  • Behandlung 
  • Veräußerung von Grundstücken

GF mindert das Risiko der Exposition gegenüber chemischen Gefahren auch durch die Umsetzung der folgenden risikobasierten Hierarchie von Kontrollen:

  • Beseitigung 
  • Substitution 
  • Technische Kontrollen 
  • Verwaltungsverfahren 
  • Persönliche Schutzausrüstung 

Als Ergebnis unseres proaktiven Ansatzes haben wir die folgenden Chemikalien und Chemikalienklassen von der Verwendung in unseren Herstellungsverfahren, Produkten und Verpackungsmaterialien ausgeschlossen, sofern zutreffend.  

SubstanzDetails zu Verwendung und Ausnahmen
Asbest, Asbesthaltige MaterialienVerboten für alle Verwendungen.
Ozon abbauende Stoffe der Klasse IVerboten für alle Verwendungen. Ausnahme für versiegelte Anlagen, die vor dem 1. Juli 2015 in Gebrauch waren.
Ozon abbauende Stoffe der Klasse IIVerboten für alle Verwendungen. Ausnahme für versiegelte Anlagen, die vor dem 1. Juli 2015 in Gebrauch waren.
Polychlorierte Biphenyle (PCBs)Verboten für alle Verwendungen.
Polychlorierte Naphthaline (PCN)Verboten für alle Verwendungen.
Cadmium und seine VerbindungenVerboten für Produkt- und Prozessmaterialien.
Chrom (VI) und seine VerbindungenVerboten für Produkt- und Prozessmaterialien.
Blei und seine VerbindungenVerboten für Produkt- und Prozessmaterialien. Ausnahme für die Verwendung in Anwendungen, die in der RoHS-Richtlinie der EU ausgenommen sind.
Quecksilber und seine VerbindungenVerboten für Produkt- und Prozessmaterialien.
Schwermetalle: Cadmium, Blei, Chrom (VI), Quecksilber und ihre verwandten VerbindungenBegrenzt auf weniger als insgesamt 100 ppm in Verpackungsmaterialien.
Polybromierte Biphenyle (PBBs) und ihre Ether/Oxide Verboten für alle Verwendungen.
PBDE (Polybromierte Diphenylether) Verboten für alle Verwendungen.
Spezifische Phthalate und Phthalsäureester (DEHP, DBP, BBP, DIBP, DINP, DIDP, DNOP, DNHP, DIHP, DHNUP, DNEP, DIPP, DPP und andere wie in FE-0033-01 angegeben) Verboten für alle Verwendungen.
Bromierte und chlorierte Flammschutzmittel Die Verwendung in Produkten ist verboten. Ausnahme für die Verwendung von halogenierten Materialien als Flammschutzmittel in bestimmten direkten Materialien nach der Waferherstellung (wie Substrate/Laminate und Epoxidharz-Formmassen) in älteren Technologien, die vor Dezember 2017 qualifiziert und in Produktion waren.
Bestimmte EthylenglykolätherVerboten für alle Verwendungen.
Bestimmte chlorierte organische Verbindungen  Verboten für alle Verwendungen.
Organische Zinnverbindungen (z. B. Tributylzinnverbindungen, Tributylzinnoxid (TBTO), Triphenylzinnverbindungen)Verboten für alle Verwendungen.
Spezifische Phosphor-FlammschutzmittelVerboten für alle Verwendungen.
Kurzkettige Chlorparaffine (SCCP) mit den folgenden Eigenschaften: C10-13, Cl= 48 Gew.-% oder mehrVerboten für alle Verwendungen.
Polyvinylchlorid (PVC) und PVC-MischungenVerboten auf Produkt und Verpackungsmaterial.
Spezifische Azo-Verbindungen (die eine der in FE-0033-01 aufgeführten Aminverbindungen bilden)Verboten für Produkte.
Beryllium und seine VerbindungenVerboten für alle Verwendungen.
Radioaktive Stoffe Verboten für alle Anwendungen. Ausnahme für die Verwendung in Messgeräten, Rauchdetektoren und Überwachungsgeräten für molekulare Verunreinigungen in der Luft aufgrund der spezifischen Eigenschaften dieser Materialien. 
N-p-Phenylendiamine (N,N'-Ditolyl-p-phenylendiamin,
N-Tolyl-N'-xylyl-p-phenylendiamin und N,N'-Dixylyl-p-p-phenylendiamin)
Verboten für alle Verwendungen.
2,4,6-tri-tert-Butylphenol  Verboten für alle Verwendungen. 
FormaldehydVerbot von Verpackungsmaterial.
Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC),
SF6, NF3
Verboten auf Produkt und Verpackungsmaterial.  
Perfluorooctansulfonat (PFOS)   Verboten für alle Verwendungen.
Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre einzelnen Salze und Ester Verboten für alle Verwendungen.
Langkettiges Perfluoralkylcarboxylat (LCPFAC) einschließlich "PFOA-verwandter Stoffe".Verboten für alle Verwendungen.
Lineare und/oder verzweigte C9-C14-Perfluorcarbonsäuren (C9-C14-PFCAs), ihre Salze und mit C9-C14-PFCAs verwandte Stoffe                                              Verboten für alle Verwendungen.
Nickel und seine VerbindungenVerboten für Produkte und Verpackungsmaterialien, die dazu bestimmt sind, direkt und längere Zeit mit der Haut in Kontakt zu kommen.  
Spezifisches Benzotriazol (2-(3',5'-Di-tert-Butyl-2'-hydroxylphenyl)-benzotriazol)Verboten auf Produkt und Verpackungsmaterial.  
Kobaltdichlorid (CoCl2) Verboten auf Produkt und Verpackungsmaterial.  
Dimethylfumarat (DMF) Verboten auf Produkt und Verpackungsmaterial.  
Antimon-VerbindungenVerboten bei mehr als 500 ppm in Produkten. Ausnahme für die Verwendung in bestimmten Materialien, die direkt nach der Herstellung der Wafer verwendet werden (z. B. Substrate/Laminate, Epoxid-Formmassen, Lote, Lötpaste).
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH)Verboten für Produkte und Verpackungsmaterialien, die dazu bestimmt sind, direkt und längere Zeit mit der Haut in Kontakt zu kommen.
Conflict Minerals (Metals such as gold (Au), tantalum (Ta), tungsten (W), tin (Sn), and cobalt (Co)) IF sourced from the DRC (Democratic Republic of Congo) and/or adjoining countries, and Conflict-Affected and High Risk Areas (CAHRAs) and providing direct or indirect financial support to armed conflict in the DRC conflict region and/or CAHRAs.Prohibited from product and process materials. (if contributing to armed conflict in the DRC region and CAHRAs). 
Benzolamin, N-Phenyl-, Reaktionsprodukte mit Styrol und 2,4,4-Trimethylpenten (BNST)Verboten für alle Verwendungen. 
MethylenchloridVerbot der Nutzung von Einrichtungen.
Decabromdiphenylether, andere Bezeichnung -Bis(pentabromphenyl)etherVerboten für alle Verwendungen.
Phenol, isopropyliertes Phosphat (3:1). PIP (3:1)Verboten für alle Verwendungen. Ausnahme für die Verwendung als Schmiermittel oder Schmierfett, wenn keine Freisetzung in Wasser erfolgt.
Pentachlorothiophenol. PCTPVerboten für alle Verwendungen.
n-HexanVerbotene Verwendung in der Verarbeitung.
Decabromdiphenylethan (DBDPE)Verboten für alle Verwendungen.
N,N-DimethylformamidVerboten für alle Verwendungen. Ausnahme für Verarbeitungszwecke außerhalb der Europäischen Union.
Phenol, 4-nonyl-, branched and Phenol, 2-nonyl-, branchedProhibited from all uses. Exception for any use as an intermediate or use as an epoxy cure catalyst.

Hinweis: Alle Verwendungszwecke umfassen unter anderem Produkt-, Prozess- und Anlagenchemikalien sowie Verpackungsmaterialien. Einige Ausnahmen können für Laborzwecke zugelassen werden.

Definitionen:

  • Anlagenverbrauch - Materialien, die außerhalb des Herstellungsprozesses zur Unterstützung von Anlagensystemen (einschließlich Kühlanlagen, Chemikalienzufuhrsystemen, HVAC, Reinstwassersystemen, Abwasserbehandlungs- und Luftreinigungssystemen, Abfallsammelsystemen usw.) und der Infrastruktur verwendet werden. Zu diesen Materialien gehören Kühlmittel, Schmiermittel, Fette, Farben, Wartungschemikalien, Kühlmittel, Chemikalien für den Hausmeister usw.
  • Verpackungsmaterial - Material (einschließlich aller Kartons, Behälter, Rollen, Schalen, Schläuche, Umhüllungen, Polsterungen, Klebebänder, Druckfarben, Farbstoffe oder anderer Materialien), das zur Aufnahme, zum Schutz, zur Lagerung und zum Transport von GF-Produkten zu einem GF-Kunden oder einem vom GF-Kunden bestimmten Empfänger verwendet wird.
  • Prozess - Bezieht sich auf jedes Material, das in einem GF-Herstellungsprozess verwendet wird.
  • Produkt - Ein Produkt, das von GF, seinen Joint Ventures und Partnerschaften oder im Namen von GF von externen Lieferanten hergestellt wird.